Hinweise zu Coronafällen in der Schule und Vorgehensweisen:
4. Das Gesundheitsamt entscheidet über die Kinder, die sich in Isolation begeben müssen.
5. Das Gesundheitsamt entscheidet über die Kinder, die sich in Quarantäne begeben müssen.6. Die Schul- bzw. die OGS-Leitung informiert alle Eltern der Kinder in der jeweiligen Klasse/OGS-Gruppe.
7. Alle Kinder, für die keine Isolations- oder Quarantänemaßnahme erlassen worden ist, nehmen weiterhin am Unterricht teil.
8. Das Gesundheitsamt warnt ausdrücklich davor, in Panik zu verfallen!
9. Sind Eltern der Meinung, dass die Ansteckungsgefahr bei ihrem Kind außergewöhnlich hoch gewesen ist, so nehmen sie Kontakt zu ihrem Kinderarzt auf. Dieser entscheidet, ob das Kind krankgeschrieben, abgestrichen wird oder ob das Kind die Schule weiterhin besuchen kann.
10. Treten im privaten Umfeld Coronafälle auf, so entscheiden die Eltern nach Rücksprache mit dem Kinderarzt, ob das Kind krankgeschrieben oder abgestrichen wird oder in freiwilliger Quarantäne zuhause bleibt.
11. Selbstverständlich informieren die Eltern die Schule in diesen Fällen unverzüglich!
Bleiben Sie gesund!
