Aufgrund der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, Berlin, gelten folgende Verfahrensweisen bei Kopflausbefall:

 

Familien, die einen Befall von Kopfläusen melden, gehen folgendermaßen vor:

Merkblatt Kopfläuse für Betroffene

Die erfolgte Behandlung wird auf der folgenden Erklärung bestätigt:

Erklärung der Erziehungsberechtigten (Abschnitt A und nach 8-10 Tagen Abschnitt B).

 

Alle anderen Eltern der Einrichtung bzw. Klasse werden gebeten, die Köpfe ihrer Kinder zu untersuchen.

 

Ein befallenes Kind darf die Einrichtung nur mit unterschriebener Bescheinigung über die durchgeführte Behandlung mit einem zugelassenen Mittel wieder besuchen. Ein ärztliches Attest ist nur bei Neubefall innerhalb von 4 Wochen vorgesehen.

Die anderen Kinder können in der Einrichtung verbleiben, müssen aber die unterschriebene Erklärung in den nächsten 2 Tagen abgeben.

Wird die Erklärung bis dann nicht vorgelegt, darf die Gemeinschaftseinrichtung nicht mehr besucht werden!