Eltern / Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen arbeiten in der Gemeinschaftsgrundschule Jülich-Nord  an beiden Standorten in vielen Bereichen eng zusammen und tragen gemeinsam Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler.  Ein effektives Lernumfeld kann geschaffen werden, wenn der Austausch zwischen Lehrkräften und Eltern erfolgt. Deshalb informieren wir die Eltern regelmäßig über die Entwicklungen in der Schule, binden sie in relevante Entscheidungen ein und fördern ihre aktive Mitwirkung im schulischen Alltag. Das persönliche Gespräch, Elternabende, Elternbriefe und die Homepage sind hierbei wichtige Bindeglieder.

Die im Schulgesetz des Landes NRW geregelte Mitwirkung (§62 - §77) durch

  • Klassenpflegschaft
  • Schulpflegschaft
  • Schulkonferenz

bildet den Rahmen für eine konstruktive Zusammenarbeit.

Die Häufigkeit, mit der die genannten Gremien zusammenkommen, orientiert sich nach den gesetzlichen Vorgaben und am akuten Bedarf. Die Bereitschaft der Eltern / Erziehungsberechtigten zur Mitwirkung und Verantwortungsübernahme findet darüber hinaus Ausdruck in der Arbeit des Fördervereins.


Klassenpflegschaft
Alle Eltern / Erziehungsberechtigten einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Zu Beginn eines Schuljahres treffen sie sich und wählen aus ihren Reihen eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Ziel der Klassenpflegschaft ist die Förderung der Zusammenarbeit von Eltern / Erziehungsberechtigten, Lehrerkräften und Schülerinnen und Schülern.
 

 

Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft ist die Interessenvertretung der Eltern / Erziehungsberechtigten. Mitglieder sind die Klassenpfleggschaftsvorsitzenden. Ihre Stellvertreter/innen können, der/die Schulleiter/in soll an den Sitzungen beratend teilnehmen. Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden wählen aus den Reihen der Elternvertreter eine/n Vorsitzende/n und eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n. Die Schulpflegschaft wählt außerdem die Elternvertreter für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen. Ebenso wird ein/e Vertreter/in für die Stadtelternschaft benannt.

 

Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit Beteiligten zusammenwirken. Der/die Schulleiter/in ist der/die Vorsitzende. Weitere Mitglieder sind Elternvertreter und Lehrervertreter.