Informationen zur Notbetreuung
Die berechtigten Personen können ihr Kind, unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder anderen Elternteils in die Notbetreuung geben, sofern eine Betreuung durch diese nicht gewährleistet ist. Es ist dabei unerheblich, ob das Kind im normalen Schulbetrieb einen Platz im Ganztag hätte oder nicht: für die Kinder von Krankenpflegern, Ärztinnen und all jenen, die zurzeit so dringend gebraucht werden, ist damit in jedem Fall eine Betreuung bis in den Nachmittag gewährleistet. Am Wochenende und an Feiertagen gibt es keine Notbetreuung.
Hinweis: Schulbusse fahren nur zur 1. und nach der 3. Unterrichtsstunde.
Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll damit um und bedenken Sie immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.
Um die Not-Betreuung zu beantragen, gibt es ein 2-seitiges Antragsformular (Stand 26.04.2020). Die Beantragung soll frühzeitig erfolgen, damit Schule und Betreuungsteam planen können. Es sind die Zeiten des Betreuungsbedarfs anzugeben, die Bescheinigung des Arbeitgebers kann nachgereicht werden.
Beantragung der Notbetreuung bitte per Mail an die Schulleitung
schulleitung(at)nordschule-juelich(dot)de am Standort Nord
schulleitung(at)nordschule-welldorf(dot)de am Standort Welldorf